Die Kreuzung Dreilindenstrasse/Abendweg.   Foto: Urs Schlatter (Archiv)

Erfolgreiche Beschwerde gegen Verkehrsregime

Mit einem neuen Verkehrsregime auf der Dreilindenstrasse sollte der öffentliche Verkehr während der Hauptverkehrszeiten priorisiert werden. In Richtung Stadt sollten in Stosszeiten nur noch Busse fahren. Der restliche Verkehr wäre in dieser Zeit via Abendweg und Adligenswilerstrasse umgeleitet worden. Gegen diese Pläne des städtischen Gesamtverkehrskonzepts regte sich jedoch von Anfang an Widerstand. Nun hat das Luzerner Kantonsgericht eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern gutgeheissen, wie die Luzerner Zeitung berichtete.

Aus Sicht der Beschwerdeführer wäre das Stauproblem so nicht gelöst, sondern nur verlagert worden. Das Problem liege nicht in der Dreilindenstrasse, sondern im Nadelöhr Wey-/Stadthofstrasse, erklärte der Anwalt der Beschwerdeführer gegenüber der Luzerner Zeitung.

Wie es im Zeitungsbericht weiter heisst, will die Stadt Luzern nun das Urteil des Kantonsgerichts gemeinsam mit den Projektpartnern – Kanton Luzern, Verkehrsverbund Luzern (VVL) sowie Verband LuzernPlus – analysieren und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.


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