Kantonsgericht heisst Konsipark gut

Die Umzonung des Dreilindenparks ist gemäss dem Luzerner Kantonsgericht rechtsmässig. Das Urteil wurde heute veröffentlicht, die Beschwerde von zwei Anwohnern abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit längerer Zeit ist bekannt, dass in der Villa Vicovaro die Finartis Kunsthandels AG des kanadischen Kunstsammlers Robert Landau einziehen soll. Geplant ist auch ein Skulpturenpark.

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern hatten im November 2020 an der Urne die Anpassung des Zonenplans im Gebiet Konsipark gutgeheissen. Dagegen wehrten sich zwei Anwohner zuerst beim Regierungsrat und danach mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde vor Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Anpassungen zu Recht genehmigt wurden. Das räumlich sensible Gebiet sei mit der neuen Bestimmung im Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern hinreichend geschützt, da es auch von der Ortsbildschutzzone B überlagert ist. Die geplante Nutzung der Dreilindenparkzone stehe im Einklang mit dem übergeordneten Recht, auch was die Vorgaben des Inventars schützenswerter Ortsbilder der Schweiz betreffe. Die Beschwerdeführer waren der Meinung, die neue Zweckbestimmung sei nicht genügend klar.

Für das Kantonsgericht ist mit der neuen Dreilindenparkzone gewährleistet, dass das Ensemble und der öffentliche Park erhalten bleiben. Zudem sei jede „intensivere Nutzung“ des Parks bewilligungspflichtig, also auch das Aufstellen von Skulpturen.

Das Urteil des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

(Text und Foto: Urs Schlatter / 15.03.2023)


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