Das Projekt "Francesco" im Klostergarten.    Visualisierung: Marques Architekten

Gericht weist Beschwerden gegen "Francesco" ab

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerden gegen den Neubau „Francesco“ im Klostergarten abgewiesen. Alle Einwände der Beschwerdeführer seien unbegründet, so das Kantonsgericht.

Wie die Luzerner Zeitung berichtete, liegt nun nach langem Warten das Urteil des Kantonsgerichts vor. Die Beschwerde gegen die Baubewilligung wird vollständig abgewiesen. Zudem müssen die Beschwerdeführer die Prozesskosten von 8‘000 Franken und nochmals denselben Betrag als Entschädigung bezahlen, so die Zeitung.

Die Gegner des Projekts hatten kritisiert, dass der Neubau nicht möglich sei, weil die Klostermauer und das Ökonomiegebäude unter Denkmalschutz stehen würden. Für das Bauprojekt müssten das Ökonomiegebäude abgerissen und die Klostermauer durchbrochen werden. Das Kantonsgericht weist diese Einwände zurück.

Weiter führt das Gericht aus, dass die geplante Gebäudehöhe von knapp 20 Metern gemäss Zonenplan zulässig ist. Der Neubau vermöge sich innerhalb und auch ausserhalb der Klosteranlage in „genügender Weise“ einzugliedern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Projekt „Francesco“ sieht ein sechsstöckiges Gebäude mit 30 Wohnungen vor. Die Quartierzeitung berichtete bereits mehrmals über das Projekt. Mit den Mieteinnahmen wollen die Kapuziner den Betrieb der Klosteranlage sichern und diese für die Zukunft erhalten.

(Januar 2019)


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